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Die doppelte Staatsgründung (Mai–Oktober 1949)

Die doppelte Staatsgründung 1949 war eine Folge des Kalten Krieges, der seit 1946 die internationale Politik bestimmte und schließlich zur Teilung Deutschlands in die Bundesrepublik auf dem Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen und die DDR auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone führte.

Meilensteine auf diesem Weg waren im Westen der Zusammenschluss der britischen und amerikanischen Besatzungszone zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet am 1. Januar 1947 und die Frankfurter Dokumente vom 1. Juli 1948, die als Ergebnis der Londoner Sechsmächtekonferenz die Ausarbeitung einer Verfassung für einen westdeutschen Staat vorsahen. In Ostdeutschland waren solche Meilensteine die Eingriffe in die Eigentumsordnung im Zuge einer Bodenreform seit Herbst 1945, die (Zwangs-)Vereinigung von KPD und SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands im April 1946 sowie der Zweite Deutsche Volkskongress am 17. und 18. März 1948. Der daraus hervorgegangene Deutsche Volksrat hatte ebenfalls den Auftrag, eine Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik auszuarbeiten. Mit der geteilten Währungsreform in Ost und West und der am 24. Juni beginnenden Blockade West-Berlins gewann der Prozess der doppelten Staatsgründung an Dynamik.

Am 1. September 1948 trat in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen, dessen Mitglieder von den westdeutschen Landtagen bestimmt worden waren. Dass dieser Weg gewählt wurde und der Parlamentarische Rat keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz ausarbeitete, war dem Bestreben geschuldet, den provisorischen Charakter des neuen Staates zu betonen und die deutsche Frage offen zu halten. Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 verabschiedet und trat am 23. Mai in Kraft, nachdem es von den Landtagen aller künftigen Bundesländer mit Ausnahme Bayerns ratifiziert worden war. Fast zeitgleich, am 29. und 30. Mai 1949, tagte in Berlin der Dritte Deutsche Volkskongress. Die Delegierten nahmen den Verfassungsentwurf an, den der Verfassungsausschuss des Deutschen Volksrates unter der Leitung von Otto Grotewohl (1894–1964) ausgearbeitet hatte.

Im Sommer und Herbst 1949 konstituierten sich die beiden deutschen Staaten endgültig: Im Westen wurde am 14. August 1949 der erste Bundestag gewählt, der einen Monat später mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP und Deutscher Partei Konrad Adenauer (1876–1967) zum Bundeskanzler wählte. Am 7. Oktober war die doppelte Staatsgründung vollzogen: Die DDR wurde proklamiert, ihre Verfassung vom Volkskongress in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde der Zweite Deutsche Volksrat zur provisorischen Volkskammer des ostdeutschen Staates, an dessen Spitze Otto Grotewohl als Ministerpräsident und Wilhelm Pieck (1876–1960) als Staatspräsident standen.

Erinnerung

Von den Institutionen der DDR ist wenig geblieben; ihre Verfassungen standen – charakteristisch für Diktaturen – ohnehin mehr auf dem Papier, als dass sie die politische Lebenswirklichkeit bestimmen konnten. Geblieben sind vor allem die nach Kriegsende geschaffenen, 1952 aufgelösten und nach dem Zusammenbruch des SED-Regimes wiedergegründeten Länder. Die alte Bundesrepublik wirkt dagegen in ihren Institutionen bis heute fort; dies gilt insbesondere für das Grundgesetz mit seinen Sozial-, Rechts- und Bundesstaatsprinzipien, die für die „Bonner Republik“ ebenso prägend waren wie für die „Berliner Republik“.

Erinnerungsort: Ausstellung des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland „Unser Grundgesetz“ im Foyer des Plenarsaals des Bundesrates, Bonn

Die Eröffnung des Parlamentarischen Rates am 1. September 1948 wurde im Museum Alexander Koenig in Bonn gefeiert. Sie war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland in den drei westlichen Besatzungszonen. Nach dem offiziellen Festakt wurden die Sitzungen in die Räumlichkeiten der ehemaligen Pädagogischen Akademie verlegt, die von da an bis 1996 offizieller Sitz des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland war.

Seit 2016 ist im Foyer des Plenarsaals des Bundesrates die von Dietmar Preißler (*1956), Sammlungsleiter der Stiftung Haus der Geschichte, konzipierte Dauerausstellung „Unser Grundgesetz“ zu sehen. Die Ausstellung beschäftigt sich mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und widmet sich insbesondere den Ereignissen rund um die Beratungen, die Unterzeichnung und die Verkündung der westdeutschen Verfassung von 1948 bis 1949. Die Geschichte der DDR wird dabei kaum thematisiert. Zu den interessantesten Exponaten gehört die Akte eines britischen Verbindungsoffiziers, der geheime Aufzeichnungen über die Mitglieder des Bundesrates führte.

Thomas Schlemmer
Beschreibung des Ortes: Maria Timofeeva

Das Bild zeigt ein aufgeschlagenes, historisches Buch, das in einer Vitrine auf einem schwarz-rot-goldenen Tuch liegt. In den Seiten des Buches sind handschriftliche Einträge und Unterschriften zu sehen. Rechts neben dem Buch ist eine kleine Beschriftungstafel angebracht.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn (Palickap/ WikiCommons, CC BY-SA 4.0)

Literatur

  • Petra Weber: Getrennt und doch vereint: deutsch-deutsche Geschichte 19451989/90. Metropol, Berlin 2020
  • Wolfgang BenzZwei Staatsgründungen auf deutschem Boden. In: Informationen zur politischen Bildung, 259 (2005)
  • Wolfgang Benz, Michael Scholz (Hrsg.): Handbuch der deutschen Geschichte. Band 22. Deutschland unter alliierter Besatzung 1945–1949, Die DDR 1949 - 1990. Klett Cotta, Stuttgart 2001
  • Christoph KleßmannDie doppelte Staatsgründung: deutsche Geschichte, 1945 - 1955. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1986
  • Aleksandr. Ju. Vatlin: Germanija v XX veke [Deutschland im 20. JH]. Direkt-Media, Moskva 2014

Onlinequellen