Erinnerungsorte der deutsch-sowjetischen Geschichte
Der Reichstagsbrandprozess (September 1933–Dezember 1933)
In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933, knapp einen Monat nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, zerstörte ein Brand das Reichstagsgebäude in Berlin. Unmittelbar am Tatort wurde der niederländische Arbeiter und rätekommunistische Aktivist Marinus van der Lubbe (1909–1934) verhaftet. Die Nationalsozialisten nutzten van der Lubbes politische Gesinnung als Vorwand, um die deutschen Kommunisten und ihre angeblichen Moskauer Hintermänner für das Verbrechen verantwortlich zu machen, das sie als Fanal für einen gerade noch verhinderten kommunistischen Aufstand darstellten.
„Zum Schutz von Volk und Staat“ wurden mit einer Notverordnung vom 28. Februar 1933 die bürgerlichen Freiheiten aufgehoben und die Verhängung einer unbefristeten „Schutzhaft“ durch die politische Polizei ermöglicht. Es folgte eine große Verhaftungswelle, der vor allem Kommunisten und sozialdemokratische Aktivisten zum Opfer fielen. Die Verhafteten wurden neben regulären Haftanstalten auch in den frühen Konzentrationslagern, wie dem am 22. März gegründeten KZ Dachau, sowie in zahlreichen sogenannten wilden KZs inhaftiert.
Neben van der Lubbe wurden vier weitere Kommunisten angeklagt: der deutsche KPD-Fraktionsvorsitzende im Reichstag Ernst Torgler (1893–1963) sowie drei bulgarische Kommunisten, darunter der spätere bulgarische Ministerpräsident Georgi Dimitrow (1882–1949). Das Gericht kam zwar zu dem Schluss, dass van der Lubbe nicht Alleintäter gewesen sein konnte, eine Beteiligung deutscher Kommunisten oder der Komintern konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Große Aufmerksamkeit erregte während des Prozesses Dimitrow, der seine Ankläger, darunter NS-Ministerpräsident Hermann Göring und Reichspropagandaleiter Joseph Goebbels, rhetorisch in den Schatten stellte.
Das Reichsgericht in Leipzig verurteilte van der Lubbe zum Tode, alle anderen Angeklagten wurden freigesprochen, aber nicht sofort aus der Haft entlassen. Da die Todesstrafe für Brandstiftung erst durch die erwähnte Notverordnung zugelassen worden war, durfte van der Lubbe nicht hingerichtet werden. Dies geschah trotzdem, und zwar auf der Grundlage eines eigens zu diesem Zweck am 29. März 1933 erlassenen Gesetzes, das die rückwirkende Anwendung der Todesstrafe erlaubte.
Als Reaktion auf den Prozess gegen die drei bulgarischen Kommunisten verhaftete die Sowjetunion die deutschen Flieger, die eine Ausbildung in der Geheimen Fliegerschule und Erprobungsstätte der Reichswehr in Lipezk durchliefen. Zu den diplomatischen Spannungen trug bei, dass zwei sowjetische Journalisten nicht zum Prozess zugelassen wurden. Dennoch war die sowjetische Führung darauf bedacht, zwischen der Verfolgung der KPD und der Positionierung Deutschlands gegenüber der Sowjetunion insgesamt zu differenzieren.
Erinnerung
Zeitgleich mit der Verschwörungstheorie der Nationalsozialisten kam die These auf, dass die NSDAP-Führung selbst für den Brand verantwortlich gewesen sei. Diese wurde beispielsweise in einem Gegenprozess in London oder im sogenannten Braunbuch, einer exilkommunistischen Dokumentensammlung, artikuliert (Volltitel: Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror, Paris: Éditions du Carrefour 1933). Die sowjetische Forschung betrachtete die These als erwiesen und wandte das Cui-bono-Prinzip an. Van der Lubbe sei entweder ausgenutzt worden oder habe freiwillig mit den Nationalsozialisten zusammengearbeitet. Diese These ist in der russischen Öffentlichkeit bis heute verbreitet.
In Deutschland wurde die Frage nach möglichen Mittätern van der Lubbes nach dem Zweiten Weltkrieg lebhaft diskutiert. Das Todesurteil wurde erst 2007 aufgehoben. 2023 initiierte die Paul-Benndorf-Gesellschaft die Exhumierung des Leichnams van der Lubbes, um sein bis dahin unmarkiertes Grab mit einem Denkmal zu versehen. Das Universitätsklinikum nutze diese Gelegenheit für eine forensische Untersuchung der Überreste, wobei die Identität des Leichnams bestätigt werden konnte.
Erinnerungsort: Reichsgerichtsmuseum im Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1 (ehemals Georgi-Dimitroff-Platz), 04107 Leipzig
Das 1895 eingeweihte Reichsgerichtsgebäude wurde von den Architekten Ludwig Hoffmann (1852–1932) und Peter Dybwad (1959–1921) erbaut. Vom 21. September bis zum 23. Dezember 1933 fand hier der Reichstagsbrandprozess statt. Mit dem Einmarsch der amerikanischen Truppen 1945 endete die Tätigkeit des Reichsgerichts.
Danach wurde das Gebäude für verschiedene Zwecke genutzt, unter anderem von 1952 bis 1991 als Georgi-Dimitroff-Museum. Das größte einer einzigen Person gewidmete Museum der DDR zeigte die internationalen Zusammenhänge des Reichstagsbrandes, stellte aber insgesamt den Sieg des Kommunismus über den Kapitalismus dar. Seit 2002 wird das Gebäude vom Verwaltungsgericht genutzt, seit 2007 befindet sich hier das Reichsgerichtsmuseum, das ebenfalls an den Reichstagsbrandprozess erinnert.
Vitalij Fastovski
Beschreibung des Ortes und Ergänzung: Lena Radauer
Das Reichsgerichtsgebäude in Leipzig, 2005 (Dirk Goldhahn, CC0)
Tribüne und Teilnehmer der Dimitroff-Ehrung vor dem Gebäude des Reichsgerichts, 4. Juli 1949 (Deutsche Fotothek, CC-BY-SA 3.0)
Literatur
- Sergej Slutsch, Carola Tischler (Hrsg.): Deutschland und die Sowjetunion 1933–1941. De Gruyter 2014
- Sven Felix Kellerhoff: Der Reichstagsbrand: die Karriere eines Kriminalfalls. be.bra-Verlag, Berlin 2008
- Dieter Deiseroth (Hrsg.): Der Reichstagsbrand und der Prozess vor dem Reichsgericht. Tischler, Berlin 2006
- Hersch Fischler: Zum Zeitablauf der Reichstagsbrandstiftung: Korrekturen der Untersuchung Alfred Berndts. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 53:4 (2005), S. 617–632
- Kirill K. Širinja: Kak vyvozili G. Dimitrova iz gitlerovskoj tjurmy. In: Vestnik MGPU „Istoričeskie nauki“, 2:10 (2012), S. 89–102
- „Process o podžoge Rejchstaga i Georgij Dimitrov“ [Der Reichstagsbrandprozess und Georgi Dimitrov]. Bd. 3 Bde, Izdanie političeskoj literatury, Moskva 1981
Onlinequellen
- Reichstagsbrand — auf dem Weg in die Diktatur (bpb.de)
- Ergebnis der forensischen Untersuchung: Identität des Leichnams von Marinus van der Lubbe zweifelsfrei geklärt (Leipzig.de)